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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) - Stand 09/20

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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der EDV MAHO Internetagentur | Anne-Katherin Hofmann (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), welcher kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Anbieter den Kunden im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen jeweils gesondert hinweisen.
(3) Sofern Gegenstand des Auftrags die Registrierung von Domains ist, gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Öffnet internen Link im aktuellen FensterBesonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung, welche als Anlage A beigefügt sind; bei der Bereitstellung von Speicherplatz (Webhosting) die Öffnet internen Link im aktuellen FensterBesonderen Geschäftsbedingungen Webhosting, welche als Anlage B beigefügt sind; bei der Erstellung von Internetauftritten (Webdesign) die Öffnet internen Link im aktuellen FensterBesonderen Geschäftsbedingungen Webdesign und Webpflege, welche als Anlage C beigefügt sind.
(4) Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen gehen denen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Individualvertraglich vereinbarte Regelungen gehen denen der Besonderen als auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(5) Der Anbieter ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zur fristlosen Kündigung zu.
(6) Sofern seitens des Anbieters kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein Anspruch auf deren dauerhafte Erbringung. Der Anbieter ist berechtigt diese Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch erwachsen würde.
(7) Vereinbartes Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Auftrag des Kunden in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. E-Mail, Download, Upload, Internetseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter zustande.
(2) In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Anbieter schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
(3) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung
Sofern sich aus den Besonderen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt gelten hinsichtlich der Vertragslaufzeit und Kündigung folgende Regelungen:
(1) Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

§ 5 Preise
(1) Preise sind, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
(2) Die Preise für die einzelnen Leistungen des Anbieters werden in gesonderten Vereinbarungen getroffen.

§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Nutzungsunabhängige sowie monatliche Entgelte sind jährlich im Voraus mit der Rechnungsstellung zahlbar. Andere Entgelte hat der Kunde gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die der Anbieter nach billigem Ermessen festlegt.
(2) Der Anbieter kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von dem Anbieter gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
(3) Rechnungen werden per E-Mail als Anhang den gesetzlichen Vorschriften entsprechend an die beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwandspauschale zu erheben.
(4) Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(5) Für jedes Mahnschreiben kann der Anbieter eine Gebühr berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, ist der Anbieter bis auf Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Bei durch den Kunden zu vertretenen Rücklastschriften kann der Anbieter die nachweisbar entstandenen Bankgebühren erheben.
(7) Zahlungen des Kunden werden stets nach §§ 497 Abs. 3, 366 Abs. 2 BGB verrechnet. Zahlungen auf Raten werden stets auf die am längsten fällige Rate verrechnet.

§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Kennwort bekannt ist.
(2) Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, das Content-Management-System oder sonstige Zugänge, die Gegenstand des Vertrages sind, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

§ 8 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate. Eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen.
(2) Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(3) Der Anbieter gewährleistet, dass die Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Sachmängeln sind, d. h. dass sie sich für die vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind.
(4) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 9 Haftung
(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(5) Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Soweit es für die Vertragsdurchführung notwendig ist, ist der Anbieter berechtigt, die vom Kunden übermittelten Daten an Dritte weiterzuleiten.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine beim Anbieter hinterlegten Daten auf aktuellem Stand zu halten. Er wird den Anbieter bei Änderungen der gespeicherten Daten unverzüglich unterrichten.
(4) Die E-Mail-Adresse des Kunden wird vom Anbieter für Informationsschreiben zu den erteilten Aufträgen, sowie für die Übermittlung der elektronischen Rechnungen genutzt.
(5) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche oder steuerrechtliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten lediglich gesperrt. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Öffnet internen Link im aktuellen FensterDatenschutzerklärung verwiesen, die auf dem Internetauftritt des Anbieters jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 11 Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

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(A) Besondere Geschäftsbedingungen Domainregistrierung

§ 1 Vertragsgegenstand; Vertragsgrundlagen
(1) Der Kunde wünscht die Registrierung einer oder mehreren Internetdomains zu gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Anbieters zur Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain(s) und die Aufrechterhaltung der Registrierung (Domainverwaltung).
(2) Domains werden – je nach ihrer Endung (Top-Level-Domain) – von unterschiedlichen – meist nationalen – Organisationen (Vergabestellen) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Die zuständige Vergabestelle für .de-Domains ist die DENIC e. G. (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.denic.de). Im Falle der Registrierung von Domains für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage von deren Registrierungsbedingungen zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der Domain(s). Der Anbieter wird nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreter (§ 164 BGB) für den Kunden. Der Anbieter wird zur Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain(s) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.
(3) Der Kunde beauftragt den Anbieter, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle abzugeben, um die beantragte(n) Domain(s) für den Kunden registrieren zu lassen.
(4) Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung eines Internetauftrittes (Webhosting) des Kunden und die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet (Access-Providing).
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Domainregistrierung
(a) Der Anbieter verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind. Er prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung der Domain für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
(b) Falls die Prüfung gemäß vorstehendem Abs. 1a) der Besonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung ergibt, dass die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) noch nicht an Dritte vergeben ist/sind, wird der Anbieter unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Registrierung der Domain(s) auf den Namen des Kunden bei der jeweils zuständigen Vergabestelle in die Wege leiten (Domainanmeldung). Der Anbieter ist frei, die Registrierung der Domain(s) direkt bei der Vergabestelle oder über einen Zwischenregistrar/Zwischenprovider zu beantragen.
(c) Falls die Prüfung gemäß vorstehendem Abs. 1a) der Besonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung ergibt, dass die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domain(s) bestehen für den Anbieter nicht.
(d) Rückfragen, die der Anbieter nach der Domainanmeldung gemäß Abs. 1b) der Besonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung von den zuständigen Vergabestellen erhält, wird er zügig und in Abstimmung mit dem Kunden beantworten.
(e) Den Erfolg der Anmeldung, d. h. die tatsächliche Registrierung der Domain(s) schuldet der Anbieter nicht. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. Er kann daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragte(n) Domain(s) tatsächlich zugeteilt wird/werden.
(2) Domainverwaltung
(a) Nach Registrierung der Domain(s) auf den Kunden ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber den zuständigen Vergabestellen und etwaigen Zwischenregistraren/-providern alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung der Domain(s) aufrecht zu erhalten. Den Erfolg dieser Maßnahmen, d. h. die tatsächliche Aufrechterhaltung der Registrierung, schuldet der Anbieter nicht.
(b) Der Anbieter ist für die Dauer dieses Vertrages Ansprechpartner der Vergabestelle im Hinblick auf die registrierten Domains, soweit diese auf den Kunden registriert worden sind. Er handelt insoweit als Stellvertreter (§ 164 BGB) des Kunden gegenüber der Vergabestelle.
(c) Der Anbieter prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.

§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domain(s) verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde darf den Anbieter nur zur Registrierung solcher Domains beauftragen, bei denen sich nach der Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit nach der Registrierung der Domain(s).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die vertragsgegenständlichen Domain(s) erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, im zumutbaren Umfang mitzuwirken. Bei der Registrierung hat der Kunde insbesondere nach Maßgabe des § 4 dieser Bedingungen mitzuwirken.
(4) Sofern die durch den Kunden beantragte Domain E-Mails unterstützt, wird die E-Mail-Adresse „Postmaster”, die nach den Internetstandards wie RFC 822 und RFC 1123 jede Domain aufweisen muss, vom Anbieter als Alias eingerichtet. Der Kunde verpflichtet sich umgehend die Funktionalität dieser E-Mail-Adresse zu kontrollieren.

§ 4 Notwendige Angaben des Kunden; Benennung eines Admin-C
(1) Für die Registrierung der Domain(s) bei der zuständigen Vergabestelle ist der Kunde in der Regel mit seinem vollständigen Namen und seiner vollständigen Anschrift sowie weiteren Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme als Domaininhaber einzutragen. Der Kunde hat dem Anbieter hierzu folgende Daten bei Vertragsschluss bekannt zu geben:

  • Vor- und Zuname des Kunden (bei juristischen Personen vollständige Firmenbezeichnung nebst Rechtsformzusatz, z. B. AG, GmbH, KG, etc.),
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
  • Telefonnummer,
  • Telefaxnummer,
  • E-Mail-Adresse.

(2) Soweit nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zusätzliche oder weniger als die in vorstehendem Abs. 1 genannten Angaben erforderlich sind, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig unterrichten.
(3) Für die Eintragung des Kunden als Inhaber der Domain(s) bei den jeweiligen Vergabestellen ist für gewöhnlich auch eine natürliche Person als Kontaktperson für alle Belange betreffend die jeweilige Domain anzugeben. Diese Kontaktperson wird in der Regel als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) bezeichnet.
(a) Nach den derzeitigen Vergabebestimmungen der DENIC e. G. ist der Admin-C als Bevollmächtigter des Domaininhabers berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain(s) betreffende Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Hat der Kunde seinen Sitz nicht in Deutschland, muss der Admin-C seinerseits in Deutschland ansässig sein. Er ist dann zugleich Zustellungsbevollmächtigter der DENIC e. G. i. S. v. §§ 174 f. ZPO.
(b) Der Kunde hat sich ausreichend darüber zu informieren, welche Bestimmungen im Hinblick auf die Rechte und Pflichten eines Admin-C und die für seine Benennung bestehenden Voraussetzungen bei der DENIC e. G. bzw. allen weiteren für die vertragsgegenständliche(n) Domain(s) zuständigen Vergabestellen gelten.
(c) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für jede vertragsgegenständliche Domain bei Vertragsschluss eine natürliche Person zur Eintragung als Admin-C zu benennen, soweit die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle dies vorsehen. Der Anbieter wird den Kunden vor Beantragung der Registrierung rechtzeitig über eine solche Verpflichtung unterrichten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Freistellung
(1) Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Registrierung und/oder Nutzung der vertragsgegenständlichen Domain(s) resultieren, in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu erstatten, die ihm aufgrund der Inanspruchnahme entstehen.
(2) Die Freistellungsverpflichtung wegen der Kosten umfasst insbesondere die Verpflichtung, den Anbieter von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.

§ 6 Haftung
(1) Für Mängel seiner Leistungen haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag wird – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und beginnt mit der Registrierung bzw. Übernahme der Domain(s). Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern keine der beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt hat. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits fällige Entgelte sind vom Kunden in voller Höhe zu zahlen. Bereits gezahlte fällige Entgelte werden nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet.
(3) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn

  • der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 4 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen nachhaltig verletzt.
  • die Domain(s) aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines ordentlichen Gerichts oder nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) an eine dritte Person zu übertragen oder die Registrierung aufzuheben ist.
  • der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.
  • der Anbieter nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level-Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann.

(4) Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter verpflichtet, die Domain freizugeben. Hierzu hat er alle Erklärungen abzugeben, die der Kunde benötigt, um die erforderlichen Änderungen an den Domaineintragungen bei der jeweils zuständigen Vergabestelle vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Erklärungen des Anbieters benötigt werden, um Änderungen an dem Namen des technischen Ansprechpartners („Tech-C“), an den eingetragenen Nameservern, am Zonenverwalter („Zone-C“) sowie an der Rechnungsanschrift („Billing-Contact“) vorzunehmen. Eine über das Vertragsverhältnis hinausgehende Erreichbarkeit der Domain begründet keine stillschweigende Vertragsverlängerung.
(5) Die Verpflichtungen des Anbieters gemäß vorstehendem Abs. 4 bestehen erst, wenn der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.
(6) Spätestens mit der Freigabe gemäß vorstehendem Abs. 4 erlöschen alle Rechte des Kunden aus diesem Vertrag.
(7) Außer durch Kündigung durch den Kunden kann der Vertrag durch abgeschlossenen Providerwechsel oder die Beauftragung zur Löschung der Domain(s) enden. Sofern der Kunde innerhalb der Vertragslaufzeit die Domain(s) auf einen anderen Provider überträgt oder zur Löschung freigibt findet Abs. 2 entsprechend Anwendung.
(8) Soweit einzelne Domains durch den Kunden aufgrund einer verbindlichen Entscheidung in einer Domainstreitigkeit gekündigt werden, besteht insoweit kein Anspruch des Kunden auf Registrierung einer kostenfreien Ersatzdomain. Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren ist ebenfalls ausgeschlossen.

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(B) Besondere Geschäftsbedingungen Webhosting

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden den im Einzelvertrag mengenmäßig in Megabyte (MB) oder Gigabyte (GB) beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium (z. B. Festplatte) des Anbieters zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Der Anbieter wird dem Kunden entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung
(a) einen virtuellen Server, d. h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium (Variante „Webhosting“), oder
(b) einen Server, der nur dem Kunden zur Verfügung steht (Variante „Webhousing“).
(3) Der Anbieter wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (bspw. http, ftp, smtp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.
(4) Der Anbieter schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (Internetseiten) im World Wide Web über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu den Internetseiten, soweit nicht ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.
(5) Der Anbieter trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Kennwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol - FTP). Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Kennwort zu ändern.
(6) Der Anbieter behält sich vor, Änderungen der Dienste und/oder der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht beeinträchtigt, zur Verbesserung der Dienste notwendig erscheint und/oder der technischen Weiterentwicklung Rechnung trägt.

§ 2 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers
(1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.
(2) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte ist unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- EUR. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
(3) Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
(4) Das Versenden von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich das Versenden unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist zudem untersagt, falsche Absenderdaten zu nutzen und/oder die Identität des Absenders auf sonstige Art und Weise zu verschleiern. Im Falle des Verstoßes hiergegen durch den Kunden ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf den E-Maildienst zu sperren.
(5) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Anbieter jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Anbieters binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere - Name und postalische Anschrift des Kunden und - Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen sowie des administrativen Ansprechpartners für die Domain.
(6) Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind sowie die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
(7) E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internetseiten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z. B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Der Anbieter ist berechtigt, Seiten die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über eine solche Maßnahme informieren.
(9) Der Kunde wird eine Beeinträchtigung des Dienstes durch Viren, Würmer, trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Programme und/oder Daten unterlassen und eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten.
(10) Der Kunde verpflichtet sich, auf den beim Anbieter abgelegten Internetauftritten keine Chats zu betreiben, es sei denn der Anbieter erklärt sich hiermit schriftlich einverstanden.
(11) Der Kunde ist für die Sicherung aller von ihm und/oder vom Anbieter auf den Server aufgespielten Daten, selbst verantwortlich und erstellt Sicherungskopien, auf anderen Datenträgern, die nicht beim Anbieter liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server des Anbieters übertragen. Eine regelmäßige Datensicherung durch den Anbieter ist nicht Vertragsgegenstand.
(12) Der Kunde ist verpflichtet seinen Internetauftritt mit einem vollständigen Impressum als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Darüber hinausgehende Informationspflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

§ 4 Vorübergehende Sperrung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung des Internetauftrittes zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung des Internetauftrittes), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Internetseiten i. S. v. § 3 Ziff. 2 vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.
(2) Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
(3) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber der Anbieter die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(4) Eine Verpflichtung des Anbieters zur Überprüfung der Internetseiten des Kunden besteht nicht.
(5) Darüber hinaus kann der Anbieter den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Der Anbieter wird den Kunden in diesen Fällen von der vorübergehenden Sperrung unterrichten.

§ 5 Vergütung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine Vergütung zu zahlen, die sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung ergibt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen erstmalig 12 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die dem Anbieter aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Der Anbieter weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.

§ 6 Zahlungsweise
Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung je nach Einzelvertrag monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind jeweils sofort zur Zahlung fällig.

§ 7 Rechteeinräumung
(1) Die Inhalte der Internetseiten sind für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte“).
(2) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen, ohne dass hierdurch eine Verpflichtung zur Herstellung und Vorhaltung von Backups durch den Anbieter begründet wird. Für die Erstellung von Backups ist ausschließlich die einzelvertragliche Regelung maßgebend. Sofern keine Regelung getroffen worden ist, obliegt die Datensicherung einzig und allein dem Kunden.
(3) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem Anbieter zugerechnet.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag wird zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von einem Jahr gemäß der einzelvertraglichen Vereinbarung geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils einem Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
(2) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem
(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
(c) der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt.
(d) der Kunde schuldhaft gegen die Vergabebedingungen und/oder die Vergaberichtlinien des jeweiligen Registrars verstoßen hat.

§ 9 Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung
(1) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für die der Anbieter haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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(C) Besondere Geschäftsbedingungen Webdesign und Webpflege

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts für einen Internetauftritt (Webdesign) des Kunden durch den Anbieter sowie die Erstellung sowie fakultativ die laufende Pflege desselben oder die laufende Pflege von bereits von Dritten erstellten Internetauftritten.
(2) Der Kunde wird selbst für die Einstellung des Internetauftrittes in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit des Internetauftrittes über das Internet Sorge tragen. Der Anbieter ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für den Internetauftritt (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten des Anbieters.
(3) Für die Erstellung von Weiterentwicklungen (z. B. TYPO3 Extensions) geltend diese Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass grafische oder gestalterische Leistungen nicht geschuldet sind.

§ 2 Projektphasen
(1) Die Entwicklung und Erstellung eines Internetauftrittes durch den Anbieter erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs vereinbaren die Parteien, dass die Entwicklung und Erstellung des vertragsgegenständlichen Internetauftrittes in fünf Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 bis 6 erfolgt.
(2) Pflichtenheft
Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für den Internetauftritt. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur des Internetauftrittes unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird der Anbieter den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung des Internetauftrittes als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben.
(3) Konzeptphase
Auf der Basis des Pflichtenhefts erarbeitet der Anbieter ein Konzept für die Struktur des Internetauftrittes. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern, Animationen sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken.
(4) Entwurfsphase
Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt der Anbieter eine Grundversion des Internetauftrittes. Die Grundversion muss die Struktur des Internetauftrittes erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Internetseiten verbindet, und die Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen.
(5) Fertigstellungsphase
Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Grundversion des Internetauftrittes stellt der Anbieter den Internetauftritt in gebrauchstauglicher Form fertig.
(6) Pflegephase
Nach der Fertigstellung des Internetauftrittes und der Einstellung des Internetauftrittes in das World Wide Web wird der Anbieter, sofern vertraglich vereinbart, den Internetauftritt nach den Vorgaben des Kunden und in Abstimmung mit dem Kunden laufend aktualisieren und warten.

§ 3 Leistungspflichten
Zu den Hauptleistungspflichten des Anbieters gehören die laufende Beratung des Kunden nach Maßgabe des nachfolgenden § 4, die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 5, die Softwareprogrammierung nach Maßgabe des nachfolgenden § 6 sowie – sofern gesondert vereinbart – Pflegeleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 7.

§ 4 Beratung des Kunden
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten des Internetauftrittes umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird der Anbieter berücksichtigen, welche Zielgruppen durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit dem Internetauftritt insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Anbieter den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die der Anbieter von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z. B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
(2) Branchenspezifische Kenntnisse werden von dem Anbieter nicht erwartet. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen des Internetauftrittes zählen.

§ 5 Gestalterische Leistungen
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, maximal drei Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung des Internetauftrittes zu erarbeiten. Dabei wird der Anbieter – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben.
(2) Der Anbieter wird für eine hohe gestalterische Qualität des Internetauftrittes Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Kunden – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns, aber auch im Bereich der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.

§ 6 Softwareprogrammierung
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Programmierung von Software, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt. Der Anbieter wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.
(2) Der Anbieter wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung sowie die Browser abstimmen, auf die der Internetauftritt zu optimieren ist.

§ 7 Pflege
(1) Sofern gesondert vereinbart, umfassen die Verpflichtungen des Anbieters zur laufenden Pflege des Internetauftrittes sowohl die Verpflichtung zur Aktualisierung des Internetauftrittes nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2 als auch die Verpflichtung zur Beseitigung von Funktionsstörungen nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3. Gleiches gilt, sofern gesondert vereinbart wurde, dass der Anbieter die laufende Pflege von bereits von Dritten erstellten Internetauftritten für den Kunden übernimmt.
(2) Der Anbieter wird nach den Vorgaben des Kunden den Internetauftritt aktualisieren. Als Aktualisierung gilt insbesondere die Einstellung neuer Texte und Grafiken in den Internetauftritt bzw. der Austausch von inhaltlichen Bestandteilen des Internetauftrittes durch neue Inhalte sowie Änderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der Funktionalitäten des Internetauftrittes.
(3) Der Anbieter wird die Gebrauchstauglichkeit des Internetauftrittes in angemessenen zeitlichen Abständen überwachen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.
(4) Für die Dauer des Pflegevertrages ist der Kunde dafür verantwortlich, dass keine Änderungen am Programmcode durch Dritte an den im Service-Vertrag aufgeführten Internetauftritten vorgenommen werden.

§ 8 Suchmaschineneintrag
Sofern einzelvertraglich vereinbart erfolgt ein Suchmaschineneintrag seitens des Anbieters nach bestem Wissen und Gewissen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den Erfolg und/oder Nutzen der Suchmaschinenanmeldung. Dem Kunden ist bekannt, dass die Aufnahme, Auswertung und Listung der Internetseiten einzig und allein dem jeweiligen Suchmaschinenbetreiber obliegt und der Anbieter hierauf keinen Einfluss hat.

§ 9 Dienste Dritter
Sofern einzelvertraglich die Einbindung von Diensten Dritter (z. B. Google Maps, Google Analytics etc.) vereinbart wird, ist der Anbieter berechtigt, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten. Es ist dem Kunden bekannt, dass der Anbieter für die Funktionalität der Dienste Dritter keine Haftung oder Garantie übernehmen kann. Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden diese Dienste seitens des Anbieters administriert. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sodann die jeweiligen AGB des Drittanbieters zwischen ihm und dem Drittanbieter Anwendung finden.

§ 10 Inhalte
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die in den Internetauftritt einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit dem Internetauftritt verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet.
(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in den Internetauftritt einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. Der Anbieter wird mit dem Kunden abstimmen, in welcher Form der Kunde dem Anbieter die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Überlassung von Inhalten an den Kunden in digitaler Form vereinbart wird, ist auch das jeweils zu verwendende Dateiformat abzustimmen.

§ 11 Abnahme
(1) Sobald der Anbieter ein Pflichtenheft erstellt hat, das den vertraglichen Anforderungen (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages) entspricht, wird der Kunde das Pflichtenheft durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.
(2) Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, das den vertraglichen Anforderungen (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) entspricht, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.
(3) Sobald der Anbieter eine Grundversion des Internetauftrittes erstellt hat, die den vertraglichen Anforderungen (§ 2 Abs. 4 dieses Vertrages) entspricht, wird der Kunde die Grundversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.
(4) Sobald der Anbieter den Internetauftritt fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) entspricht, wird der Kunde den fertiggestellten Internetauftritt durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.
(5) Die jeweilig abzunehmenden Versionen stellt der Anbieter im Internet unter einer noch mitzuteilenden Unterseite nach dem Muster www.edv-maho.de/kunde zur Verfügung.

§ 12 Weitere Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege des vertragsgegenständlichen Internetauftrittes verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege des Internetauftrittes erforderlichen Informationen verpflichtet.
(2) Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
(3) Sofern der Anbieter dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde dem Anbieter jeweils unverzüglich mitteilen.
(4) Der Kunde wird dem Anbieter spätestens unverzüglich nach Abschluss der Entwurfsphase die Titel der einzelnen Seiten des Internetauftrittes, einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titels, Keywords, Descriptions), damit der Anbieter die Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen mittels Metatags in den Quellcode integrieren kann.

§ 13 Vergütung
Die zu zahlende Vergütung wird in einer einzelvertraglichen Vereinbarung geregelt.

§ 14 Mehraufwand; Änderungswünsche
(1) Als Mehraufwand, welcher gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen des Anbieters, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter nach Abnahme des Pflichtenhefts, nach Abnahme des Konzepts, nach Abnahme der Grundversion oder nach Abnahme des fertiggestellten Internetauftrittes auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist.

§ 15 Vergütung von Pflegeleistungen
(1) Für Pflegeleistungen gem. § 6 dieser Bedingungen werden die Parteien vorab einen Kostenrahmen für einen bestimmten Zeitabschnitt (z. B. monatlich oder jährlich) abstimmen. Der Anbieter wird den Kunden in Textform (§ 126 b BGB) benachrichtigen, wenn absehbar wird, dass der Kostenrahmen im laufenden Zeitabschnitt überschritten wird. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung hat der Kunde dem Anbieter innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er im laufenden Zeitabschnitt weitere Pflegeleistungen des Anbieters wünscht. Nur wenn eine solche Mitteilung beim Anbieter nicht eingeht oder der Kunde sich mit einer Überschreitung des Kostenrahmens ausdrücklich einverstanden erklärt, ist der Anbieter zur Überschreitung des Kostenrahmens berechtigt.
(2) Nach Eingang der Mitteilung des Kunden nach Absatz 1 wird der Anbieter unverzüglich prüfen, ob und inwieweit er in der Lage ist, die gewünschten Mehrleistungen zu erbringen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird der Anbieter dem Kunden unverzüglich mitteilen. Einen Anspruch auf Erbringung der Mehrleistung besteht erst, wenn der Anbieter sich mit der Erbringung der gewünschten Mehrleistung einverstanden erklärt.
(3) Eine Erstattung bei Unterschreitung des vereinbarten Kostenrahmens findet nicht statt.

§ 16 Zahlung
(1) Nach Fertigstellung des Internetauftrittes wird der Anbieter dem Kunden die vereinbarte Pauschalvergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist sofort nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters. Die Abschlagsrechnungen sind sofort nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
(3) Stundenvergütungen wird der Anbieter dem Kunden nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung stellen. Auch diese Rechnungen sind sofort nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.

§ 17 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, den vertragsgegenständlichen Internetauftritt zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.
(2) An geeigneten Stellen werden auf dem Internetauftritt Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters inkl. Verlinkung auf dessen Internetauftritt aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung des Anbieters zu entfernen.
(3) Soweit Softwareerstellungsleistungen unter Verwendung von Open-Source-Modulen erfolgen, übergibt der Anbieter dem Kunden den Quellcode unter Angabe der geltenden Lizenzbedingungen.

§ 18 Quellcode und Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter wird dem Kunden den Quellcode des Internetauftrittes bzw. Software vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Kunde die geschuldete Pauschalvergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Internetauftritt sowie die Software, aus der der Internetauftritt besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung des Internetauftrittes durch Dritte als eigenen Internetauftritt dienen. Das Nutzungsrecht gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 dieser Bedingungen wird entsprechend beschränkt. Das gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 dieser Bedingungen eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.
(3) Sofern der Internetauftritt oder die erstellte Software Open-Source-Lizenzen unterliegen, so gelten anstelle des Absatzes 2 die in der jeweiligen OS-Lizenz enthaltenen Regelungen.

§ 19 Nutzung außerhalb des Internets
(1) Das Nutzungsrecht gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 gilt nur für die Nutzung des Internetauftrittes insgesamt bzw. von Bestandteilen des Internetauftrittes im Internet auf der vertraglich vereinbarten Domain. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente des Internetauftrittes oder den vollständigen Internetauftritt in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die vom Anbieter für den Kunden erstellten Logos. An diesen räumt der Anbieter dem Kunden ein ausschließliches, räumlich und zeitlich sowie inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. § 17 Abs. 1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.

§ 20 Fertigstellung
(1) Der Termin für die Fertigstellung des Internetauftrittes (Abschluss der Fertigstellungsphase gem. § 2 Abs. 5 dieses Vertrages) wird einzelvertraglich festgelegt.
(2) Der Fertigstellungstermin ist für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß den §§ 10 bis 12 dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.

§ 21 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängel der gelieferten Software einschließlich etwaiger Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Anbieter innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr ab Abnahme nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen trägt der Anbieter, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
(2) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, das Entgelt herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen detailliert geregelt. Das Recht des Kunden auf Kostenvorschuss für die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung nach § 637 Absatz 3 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn dem Anbieter hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
(4) Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dem Kunden obliegt die Herstellung von Sicherheitskopien der übermittelten Daten bzw. des übermittelten Materials.
(5) Der Kunde verpflichtet sich umgehend nach Fertigstellung des Internetauftrittes die Funktionalität zu kontrollieren. Nach Prüfung der Funktionalität und Abnahme durch den Kunden sind Ansprüche gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat für den Internetauftritt einen entsprechenden Service-Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen.
(6) Soweit der Anbieter für den Kunden Impressums-Beispiele (inkl. Haftungs- und Rechtshinweise) sowie Beispiele einer Datenschutzerklärung erstellt hat, so dienen diese lediglich als Anschauungsmaterial für den Kunden. Insbesondere stellen diese Inhalte keine Rechtsberatung dar. Diese kann und darf nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Insoweit stellt der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen frei, welche auf einer vom Anbieter als bloßes Beispiel erstellten Seite beruhen.
(7) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(8) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 22 Laufzeit und Kündigung
(1) Pflegeverträge werden mit einer Dauer von 12 Monaten geschlossen und beginnen mit Abnahme der erstellten Software/des erstellten Internetauftrittes bzw. bei Fremdsystemen mit Abschluss des Pflegevertrages. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit den Vertrag kündigt.
(2) Der Vertrag hinsichtlich der Erstellung eines Internetauftrittes kann von dem Anbieter bis zur Fertigstellung des Internetauftrittes nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(3) Der Anbieter ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn

  • der Kunde seine Verpflichtungen gem. §§ 10 bis 12 dieser Bedingungen nachhaltig verletzt.
  • der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Abschlagszahlung gem. § 16 Abs. 2 dieser Bedingungen nicht nachkommt.
  • sich innerhalb einer Projektphase zeigen sollte, dass die geplante Programmierung technisch nicht zu realisieren ist.

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