Pflichtangaben nach der DL-InfoV
Am 17. Mai 2010 trat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft, womit den Dienstleistungserbringern besondere Informationspflichten auferlegt werden.
Durch die DL-InfoV soll für mehr Transparenz und Schutz gesorgt werden. Dabei sind grundsätzlich alle Dienstleister von der Verordnung erfasst, auch Freiberufler.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetauftritten der
- IHK Schleswig-Holstein www.ihk-schleswig-holstein.de,
- Handwerkskammer Flensburg www.hwk-flensburg.de oder
- Handwerkskammer Lübeck www.hwk-luebeck.de.
Den vollständigen Verordnungstext können Sie auf www.gesetze-im-internet.de nachlesen.