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Pflichtangaben nach der DL-InfoV

Am 17. Mai 2010 trat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft, womit den Dienstleistungserbringern besondere Informationspflichten auferlegt werden.

Durch die DL-InfoV soll für mehr Transparenz und Schutz gesorgt werden. Dabei sind grundsätzlich alle Dienstleister von der Verordnung erfasst, auch Freiberufler.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetauftritten der

Den vollständigen Verordnungstext können Sie auf www.gesetze-im-internet.de nachlesen.