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DDG ersetzt das Telemediengesetz (TMG)

Am 14. Mai 2024 ist das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten und hat das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst.

Das DDG enthält zudem Regelungen, die zuvor Teil des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) waren, das früher unter dem Namen Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) bekannt war.

Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Datenschutzerklärung oder Ihr Impressum noch Verweise auf das TMG oder das TTDSG enthalten, sollten Sie diese zeitnah aktualisieren.

Wir überprüfen Ihre Website auf notwendige Anpassungen und übernehmen die Aktualisierung bei Bedarf für Sie.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich - nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.