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06.06.14

Empfehlungsschaltflächen und die Haftung für Vorschaubilder

Facebook Post
Beispiel Facebook Post mit Logo-Standardbild

Durch das Klicken von Empfehlungsschaltflächen („Gefällt mir“ von Facebook, „+1“ von Google+,…) wird automatisch ein Post mit einem Vorschaubild erstellt. Sie als Betreiber des Internetauftrittes geben somit aus rechtlicher Sicht dem Nutzer die Erlaubnis das Vorschaubild zu erstellen.

Dies ist aber nur rechtens, wenn Sie anderen diese Einwilligung auch geben dürfen!

Am sichersten ist es im Vorwege die Bildrechte mit dem Fotografen, Großhändler, usw. zu klären. Bei Bildern, die Sie aus Stockarchiven bezogen haben, ist es unter Umständen nicht erlaubt die Einwilligung zu geben. (Gern verweisen wir auf den Artikel „Öffnet externen Link in neuem FensterEinbindung des Like-Buttons & Urheberrecht: Haftung auch für Websitebetreiber?“ von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.)

Um ein Risiko zu vermeiden empfehlen wir Ihnen ein Standardbild (z. B. Ihr Logo) zu verwenden, so dass Facebook oder Google+ nicht ein beliebiges Bild von Ihrer Seite aussuchen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen wie immer selbstverständlich gern Öffnet internen Link im aktuellen Fensterzur Verfügung.

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