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31.08.09

Widerrufsbelehrung bei Online-Shops

Betreiber von Online-Shops sind gesetzlich verpflichtet, die Käufer über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren (§§ 312b Abs. 1 312d Abs. 1, 312c Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV). Der Inhalt der Widerrufsbelehrung ist aus § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu entnehmen.

Um Ihre Kunden bereits vor dem Vertragsabschluss im Rahmen des Bestellvorgangs zu belehren, empfehlen wir Ihnen das Vorschalten einer Eingabemaske, die der Kunde bestätigen muss, mit folgendem Text:

„Der Kauf der Ware erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers des Online-Shops. Der Käufer bestätigt, dass er die genannten AGB, insbesondere die Widerrufsbelehrung, gelesen und ausgedruckt hat und sich mit der Einbeziehung der AGB in den Kaufvertrag einverstanden erklärt.“

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