22.09.14
Angabe von Lieferzeiten in Online-Shops
Seit dem 13. Juni 2014 müssen Shopbetreiber über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist informieren, damit der Verbraucher das Ende der Lieferfrist ausrechnen kann. Da ein Händler bei einer Vorkasse-Zahlung jedoch erst mit Zahlungseingang versendet, der Verbraucher jedoch nicht wissen kann, wann die Zahlung beim Händler gutgeschrieben wird, ist dies besonders problematisch.
Aufgrund dessen werden zurzeit Shopbetreiber abgemahnt, die wie folgt über ihre Lieferzeiten informieren:
„Lieferzeit: 1 - 2 Werktage nach Zahlungseingang“
Diese Angabe sei nicht transparent genug, weil der Verbraucher nicht wissen kann, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird.
Wir empfehlen Ihnen in Ihrem Online-Shop die Lieferzeitangaben auf den Angebotsseiten sowie die Versand- und Zahlungsinfoseiten daraufhin zu prüfen, ob Korrekturen erforderlich sind.
Sie haben Fragen zu den Angaben von Lieferzeiten, z. B. zum Versand in verschiedene Länder oder zu Bestellungen mit mehreren Artikeln mit unterschiedlichen Lieferzeiten? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.